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Achtung : Nur für Einwohner der EU und der Schweiz!
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Damit Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen können, bieten wir Ihnen mit diesen drei maßgeschneiderten Produkten in Zusammenarbeit mit unserem Versicherungspartner HanseMerkur eine Reiseversicherung nach Maß.
Die Urlaubsreiseversicherungen bieten einen weltweit umfangreichen Schutz. Am besten die Reiseversicherung direkt bei der Buchung der Reise abschließen. Möchten Reisende eine Versicherung zu einer bereits getätigten Buchung abschließen, dann bitte den nachfolgenden Link benutzen.
Weitere Informationen erhält man weiter unten oder hier.
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Wenn du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen möchtest, findest du sie hier im PDF-Format.
Wir bieten dir im Rahmen unserer Reiseschutz-Vermittlungstätigkeit eine Beratung an. Für diese Tätigkeit erhalten wir Provisionen sowie andere Zuwendungen, die bereits in der Versicherungsprämie enthalten sind.
IHK-Registriernummer : D-GN4X-05K7O-03
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon : +49 (0)180 600 5850 (Preis für einen Anruf aus dem Festnetz : 0,20 EUR/Anruf; Preis für einen Anruf aus dem Mobilfunknetz : 0,60 EUR/Anruf maximal) Einsichtnahme in das Register hierwww.vermittlerregister.info
Schadenservice bei Streitigkeiten mit Unternehmen oder Versicherungsvermittlern : Versicherungsombudsmann e.V. Boîte postale 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de
Grundsätzlich empfehlen wir dir, dein Versicherungspaket direkt bei der Buchung auszuwählen. Wenn du für deine Reise noch keine Versicherung abgeschlossen hast und dies nachholen möchtest, kontaktiere bitte unsere Reisespezialistinnen und Reisespezialisten. Rundum-Schutz und Storno-Schutz kannst du bis 30 Tage vor der Abreise abschließen. Den Gute-Reise-Schutz kannst du jederzeit vor Reiseantritt abschließen.
Du kannst deine Reise auch nach der Buchung um optionale Leistungen ergänzen. Die Versicherungsprämie wird gegebenenfalls an den neuen Reisepreis angepasst und die Differenz in Rechnung gestellt.
Ja, denn Mitreisende gehören zu den „Risikopersonen“. Du kannst kostenfrei von der Reise zurücktreten, wenn eine mitreisende Person erkrankt. Bei getrennten Buchungen mit individuellen Buchungsnummern ist dies möglich, solange der Reisezeitraum identisch ist. Wichtig: Diese Regelung ist auf maximal sechs Personen aus zwei Haushalten begrenzt.
Stornierungen aufgrund höherer Gewalt, zum Beispiel Krieg oder Reisewarnungen, sind kein Versicherungsfall. Das ist jedoch kein Problem für dich: Wir stornieren die Reise, wenn wir nicht garantieren können, dass wir alle Leistungen durchführen können, oder wenn wir glauben, dass deine Sicherheit gefährdet ist.
Versichert sind ausschließlich die Leistungen, die über uns gebucht wurden. Wenn du deine Flüge separat buchst, schließe am besten direkt bei der Buchung eine Versicherung über die Fluggesellschaft ab.
Wenn während deiner Reise etwas passiert, musst du in der Regel nicht im Voraus bezahlen. Krankenhäuser und Ärzte können eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen. In einigen Fällen und an bestimmten Zielorten musst du möglicherweise einzelne Behandlungen oder Medikamente zunächst selbst bezahlen. Wenn du etwas im Voraus bezahlt hast, kannst du die Rechnung nach der Reise bei der HanseMerkur einreichen. Das gilt für alle Pakete, die eine Krankenversicherung enthalten, zum Beispiel Rundum-Schutz und Gute-Reise-Schutz.
Wenn du deine Reise aus einem nicht versicherten Grund stornierst, erstattet dir die HanseMerkur abhängig vom Abstand zum Abreisetermin einen Teil des Versicherungspreises.
Wir empfehlen dir, die Bedingungen deiner Kreditkartenversicherung vor der Reise sorgfältig zu prüfen. Der Versicherungsschutz reicht häufig nicht aus. Zum Beispiel:
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Voller Schutz
Stornierung
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Travel Companion
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Dieser umfassende Versicherungsschutz umfasst alle Leistungen der Reiseversicherung und Reiserücktrittsversicherung.
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Reiserücktrittsversicherung: Erstattung von Reiserücktritts- oder -verschiebungskosten
Urlaubsgarantie: Rückerstattung der Reise bei Abbruch innerhalb der ersten 8 Tage. Übernahme der Mehrkosten bei verspäteter Abreise oder Rückkehr
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Reiseunfallversicherung: Entschädigung bei Tod oder Invalidität infolge eines Unfalls
Krankenversicherung: Übernahme der Kosten für eventuelle Behandlungen, Transport, Rückführung ohne Selbstbeteiligung
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Notfallhilfe: 24 Stunden am Tag geöffneter Dienst, der den Transport von Patienten, Hilfe bei Verlust oder Diebstahl von Dokumenten und Zahlungsmitteln sowie die Rückführung bei Schäden an der Wohnung umfasst
Reisehaftpflichtversicherung: Deckung bei Personen- oder Sachschäden (auch Mietausrüstung)
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Gepäckversicherung: Erstattung bis zu 2.000 € bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks. Im Falle einer Verzögerung besteht eine Deckung von bis zu 500 € für Ersatzbeschaffungen